Die Produktssicherheitsverordnung (GPSR) der EU tritt am 13. Dezember 2024 in Kraft und wird die bisher gültige Produktsicherheitsrichtlinie in weiten Teilen ablösen.
Der Geltungsbereich der neuen Verordnung umfasst gleichermaßen Verbraucherprodukte in B2B und B2C. Sie regelt sehr umfassend einerseits die Verpflichtungen der Hersteller zur Risikobewertung ihrer erzeugten Produkte und andererseits die Informationspflichten der Händler zur Kennzeichnung der angebotenen Produkte. Damit soll der technische Verbraucherschutz deutlich erhöht werden.
Betroffen sind alle Produkte, die nach dem Inkrafttreten der Verordnung in Umlauf gebracht werden.
Die neue Verordnung geht weit über die bisher bereits bekannte Verpflichtung zur Kennzeichnung der Produkte mit Sicherheitshinweisen hinaus.
So sind Händler nun verpflichtet, den Hersteller der Produkte anzugeben, Warn- und Sicherheitshinweise in leicht verständlicher Landessprache auszuweisen und eine bildliche Darstellung beispielsweise mit einer Produktaufnahme bereitzustellen.
Eine Herausforderung besteht dabei darin, dass diese zusätzlichen Informationen eindeutig und gut sichtbar am Produktangebot platziert werden müssen. Das bedeutet, sie müssen auf der Artikeldetailseite im Shop und bei der Produktdarstellung im Katalog ausgewiesen werden. Eine Verlinkung im Shop oder ein Index im Katalog sind nicht ausreichend.
Gerne unterstützen wir Sie in der Umsetzung der aktuellen Verordnung. Die neuen Vorgaben haben wir bereits in unseren Content-Erstellungsprozessen abgebildet und übernehmen gerne für Sie die Umsetzung im Rahmen der Fotoproduktion, Katalogproduktion oder Shop-Implementierung.
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